Informationen

Herzlich Willkommen bei res musica Reisen!

Auf unserer Internetseite finden Sie alle aktuellen Reiseangebote und Ausschreibungen. Informieren Sie sich hier über anstehende Veranstaltungen – für alles Weitere dazu freue ich mich auf einen persönlichen Kontakt mit Ihnen!

Ihr Guido Harzen
Sie können unsere Reisen NICHT direkt über unsere Webseite buchen. Aus Datenschutzgründen verzichten wir vollständig auf jede Erfassung von persönlichen Daten. Wir möchten Sie hier möglichst umfassend informieren und freuen uns über Ihre persönliche Kontaktaufnahme! Alle Möglichkeiten dazu finden Sie hier im Text und auf jeder Seite in der Fußzeile.

Anfrage / Reservierung / Voranmeldung

Gerne stehen wir für weitere Informationen zu unseren Reisen zur Verfügung. Für bestimmte Reisen können wir auch Ihre frühzeitige Reservierung / Voranmeldung vor endgültiger Ausschreibung schon entgegennehmen.

Anmeldung und Informationen

Die Anmeldung zu den res musica Reisen kann formlos per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Folgende Angaben werden für jede angemeldete Person benötigt:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Telefon, (wenn vorhanden) Fax und Email, Zimmerwunsch (EZ oder DZ; bei DZ bitte Zimmerpartner angeben).

Bitte senden, faxen oder m@ilen Sie Ihre Anmeldung an:

res musica reisen
Inh.: Guido Harzen
Josef-Selders-Str. 13
41462 Neuss
Telefon 0 21 31 – 38 47 200
Telefax 0 21 31 – 38 47 201
E-Mail i nf o @ r e s m u s i c a  . d e
E-Mail schreiben

Wenn Sie besondere Ernährungsvorschriften einhalten müssen oder aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Sitzplätze oder Zimmer wünschen, teilen Sie uns dieses am besten direkt bei der Anmeldung mit.

Bankverbindung

Guido Harzen
IBAN  / / D E 7 6  / 3 0 5 5  /  O O O O  /  O O 8 O  /  1 5 9 3  /  7 9  / /
BIC / / W E L A D E D N X X X   / /
Sparkasse Neuss

Versicherungen

Insolvenzschutz

Veranstalter von Pauschalreisen sind nur dann berechtigt, die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass dem Kunden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§651 k BGB). Dementsprechend haben wir und alle unsere Reisepartner dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen mit den Buchungsunterlagen, spätestens zusammen mit der ersten Zahlungsaufforderung ausgehändigt.

Reiserücktritt bzw. Reiseabbruch

Bitte beachten Sie, dass die in unseren Angeboten genanntenReisepreise keine Reiserücktrittskosten – bzw. Reiseabbruch – Versicherung enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von IhrerReise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss eines speziellen Reiseversicherungspaketes. Auf Wunsch können Sie ein entsprechendes Paket über uns buchen, teilen Sie uns dies bitte direkt bei der Anmeldung mit.

Auslandskrankenversicherung

Bei Auslandsreisen empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung. Auf Wunsch können Sie eine entsprechender Versicherung über uns buchen, teilen Sie uns dies bitte direkt bei der Anmeldung mit.

res musica Reisepartner

Bei einigen unserer angebotenen Reisen arbeiten wir mit kompetenten und erfahrenen Partnern aus der Reisebranche zusammen. Dies entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Reiseangebot. Veranstalter im Sinne des Reiserechtes ist res musica reisen, Inh.: Guido Harzen

Bei einigen unserer angebotenen Reisen treten kompetente und erfahrene Partner aus der Reisebranche als Veranstalter im Sinne des Reiserechtes auf. Dies entnehmen Sie bitte dem Veranstalterhinweis im jeweiligen Reiseangebot.

Flugreisen

Fluggesellschaften ändern Preise, Gebühren und Zuschläge oft kurzfristig und ohne Vorankündigung. Dies kann dazu führen, dass im Zeitraum zwischen Drucklegung der Reiseprospekte bzw. der Veröffentlichung im Internet und der endgültigen, namentlichen Ticketausstellung der Reisepreis angepasst werden muss. Die in den Reiseangeboten genannten Reisepreise enthalten nicht einen vom Gesetzgeber neu eingeführten bzw. geänderten Kostenbeitrag zur Luftverkehrssteuer. Der Reisepreis kann sich hierdurch ggf. nachträglich erhöhen. Wir werden Sie darüber in jedem Fall sofort informieren und bitten um Ihr Verständnis. Angaben zu Flugzeiten beziehen sich auf die jeweilige Ortszeit.

Busreisen

Auch die Kraftstoffpreise für den Betrieb von Reisebussen unterliegen unerwarteten Schwankungen. Dies kann dazu führen, dass im Zeitraum zwischen Drucklegung der Reiseprospekte bzw. der Veröffentlichung im Internet und der endgültigen Busgestellung durch den Transportunternehmer der Reisepreis angepasst werden muss. Wir werden Sie darüber in jedem Fall sofort informieren und bitten um Ihr Verständnis.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Reisebedingungen ergänzen §§651a ff BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und der Musikagentur res musica als Reiseveranstalter. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.

1. Die im Prospekt oder im Internet enthaltenen Angaben zu Leistungen und Preisen sind bindend. res musica behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird.

2. Die schriftliche Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot des Reisenden zum Abschluss des Reisevertrages zu den im Prospekt angegebenen Bedingungen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung von res musica zustande. Ggf. Abweichungen beim Zeitpunkt des Zustandekommens des Reisevertrages werden in der Reisebestätigung mitgeteilt.

3. Der Reiseteilnehmer hat bei Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines die fälligen Zahlungen zu leisten:
• eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises bei allen Reisen
• eine Zahlung von 100 % des Reisepreises bei Buchung ab dem 35. Tag vor Reisebeginn
• eine Zahlung des verbleibenden Restbetrages nach Rechnungseingang bis zum 35. Tag vor Reisebeginn

4. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung während unserer Geschäftszeiten. Je nach Zugang der Rücktrittserklärung werden die folgenden Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):
• bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %
• vom 44. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
• vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 85 %
• vom 6. bis zum Abreisetag 90 %
Gebuchte Eintrittskarten bleiben von der Rücktrittskostenregelung unberührt und werden grundsätzlich zu 100 % geschuldet.

5. Der Reiseveranstalter kann bei Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis drei Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In diesem Fall wird dem Reisenden der Reisepreis erstattet. Ggf. wird res musica dem Reisenden anbieten, die Reise mit weniger als den vereinbarten Mindestteilnehmern zu veränderten Bedingungen oder/und Preisen durchzuführen. Stimmt der Reisende diesem Angebot zu, kommt dadurch ein neuer Reisevertrag zustande.

6. res musica kann den Reisevertrag jederzeit kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt.

7. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, Aufruhr oder ähnlichem (nicht vorhersehbare Umstände höherer Gewalt) dürfen der Reisende und res musica vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Reisenden abzüglich der entstandenen Kosten erstattet. Treten die genannten Umstände nach Reiseantritt ein, besteht gleichermaßen ein beiderseitiges Kündigungsrecht. res musica wird die erforderlichen Maßnahmen zur Rückführung des Reisenden treffen. Hierfür eventuell anfallende Mehrkosten sind von res musica und dem Reisenden je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten, welche darüber hinaus gehen, dem Reisenden zur Last.

8. Für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist die Haftungvon res musica für vertragliche Schadensersatzansprüche auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit res musica für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. res musica haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die anhand der Ausschreibung nicht als eigene Leistungen erkennbar oder als Fremdleistungen lediglich vermittelt sind (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen). – res musica haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, für deren Dauer deren Beförderungsbedingungen gelten. Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger erbringenden Leistungen anzuwenden sind, deren Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9. Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine begründeten Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen von Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei res musica geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren nach gesetzlich festgelegten Fristen nach Beendigung der Reise.

10. Gerichtsstand: Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

11. Reiseveranstalter:
res musica reisen
Inh.: Guido Harzen
Josef-Selders-Str. 13
41462 Neuss

12. Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 – 16:00 Uhr

13. Alle Angaben der Reiseprospekte beziehen sich auf den Stand bei Drucklegung, bei Angeboten auf der Internetseite auf das Datum der Veröffentlichung. Berichtigungen aufgrund von Irrtum, Änderung, Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.

14. Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.